Neues Energiegesetz und jetzt?
Wichtiger Hinweis für Besitzer von Öl- und Gasheizungen
Bitte beachten Sie: Ihre bestehende Öl- oder Gasheizung darf weiterhin betrieben werden, auch nach Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes im Kanton Baselland.
Wartung und Reparaturen sind weiterhin erlaubt
Als Heizungsfachbetrieb dürfen wir Ihre bestehende Anlage wie gewohnt warten, in Stand halten und bei Bedarf Reparaturen durchführen. Ein gesetzlicher Zwang zur sofortigen Umrüstung besteht nicht, solange Ihre Anlage funktioniert.
Lebensdauer verlängern durch Brennertausch (Ölheizungen)
Bei Ölkesseln besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, den Brenner separat zu ersetzen. Dies kann die Lebensdauer der gesamten Heizung deutlich verlängern, eine sinnvolle Option wenn ein vollständiger Ersatz noch nicht nötig oder gewünscht ist.
Bitte beachten Sie, dass im Kanton Baselland der Ersatz von Brennern nur zulässig ist, wenn die bestehende Heizungsanlage nicht älter als 15 Jahre ist.
Lanz und Stilli AG
4415 Lausen 4463 Buus
061 921 57 00 061 841 16 86